VERKEHRSRECHT
RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IM VERKEHRSRECHT
Haben Sie einen Verkehrsunfall gehabt? War die Polizei vor Ort?
Hier stellen sich viele Fragen, die von Laien oftmals nicht oder nur unzureichend beantwortet werden können. Deshalb sollte nach einem Verkehrsunfall, auch und insbesondere, wenn die Haftungslage zu Ihren Gunsten eindeutig sein sollte, umgehend ein Anwalt konsultiert werden. Nur dieser kann Sie umfassend hinsichtlich sämtlicher Ihnen zustehender Schadenersatzansprüche beraten. Beispielsweise zu der Frage, ob Ihnen ein Anspruch zusteht auf Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Auslagenpauschale.
Im Falle eines Personenschadens wird im Rahmen nicht kompetenter Rechtsberatung oftmals nur die Frage des Schmerzensgeldes erörtert. Es können Ihnen aber auch weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, etc., zustehen.
Sie sollten auch und gerade deshalb nicht vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zurückschrecken, weil die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

Wir sind bereits seit Jahrzehnten erfahrene Vertrauensanwälte des ACE (Auto Club Europa e. V.).
WIR BERATEN MANDANTEN MIT FRAGEN ZUM VERKEHRSRECHT INSBESONDERE IN FOLGENDEN FÄLLEN:
- Alkoholfahrt
- Bußgeldbescheid
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kfz-Versicherungsrecht
- Mietwagenkosten
- MPU
- Nutzungsausfallentschädigung
- Sach-/Personenschaden
- Sachverständigenkosten
- Schadenersatz
- Schmerzensgeld
- Unfall
- Verkehrsstraftaten
- Verkehrsunfall
- Wertminderung
KONTAKT
Rechtsanwalt
Dr. Kai Sturm
Gerichtstraße 15
42651 Solingen
BÜROZEITEN
- Mo, Di, Do
- - -
- Mittwoch
- -
- Freitag
- - -
- Sa - So
- Geschlossen
Termine nach telefonischer Vereinbarung